Neues Beitrags-Einzugsverfahren nach SEPA

Neues Beitrags-Einzugsverfahren nach SEPA

Aufgrund gesetzlicher Änderungen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs informieren wir Sie über die unsererseits geplanten Anpassungen.

Wir werden ab 15.02.2014 unseren Zahlungsverkehr auf die neuen europäischen Zahlungsverkehrsformate  (SEPA) anpassen.

Die uns vorliegenden Einzugsermächtigungen werden wir zukünftig als SEPA-Lastschriftmandate verwenden.

Wir werden die uns mitgeteilte Bankverbindung für zukünftige Lastschrifteinzüge weiter nutzen.

Dazu wird Ihre Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC ersetzt.

Die Lastschriften erfolgen wie bisher bei vierteljährlicher Zahlung jeweils am 15. Februar + 15. Mai + 15. August + 15. November bzw. bei jährlicher Zahlung am 15. August eines jeden Jahres.

Fällt der angekündigte Fälligkeitstag der zu zahlenden Beträge auf ein Wochenende oder einen Feiertag, werden wir den nächsten Geschäftstag als Fälligkeitstag wählen.

Die von uns verwendete Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE91ZZZ00000654245.

Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer.

Sofern Sie mit den vorgenannten Angaben einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Der Vorstand